In Stadthagen, auf der B 65, Bückeburger Straße, Höhe Körsenkamp wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 15 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät ES3.0 mit Frontfoto 65 km/h. Schriftliche Verwarnung wurde ausgesprochen, 25,00 € Verwarnungsgeld erhoben.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg

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