Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der B 71, Gemarkung Dethlinger Kurve, Ri. Oerrel, Abschnitt 630, km 2,455 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 33 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät LEIVTEC XV3, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Heidekreis übersandt.
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