Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 96, Abschnitt 10, bei km 1,96, Baustellenbereich, in FR Senftenberg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 86 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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