Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 96, Abschnitt 10, km 1,96, Baustellenbereich, in FR Senftenberg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Bei der mit Einseitensensor mit Beweisfoto durchgeführten Geschwindigkeitsmessung wurden 90 km/h bei erlaubten 50 km/h dokumentiert. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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