Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der B 97, Abschnitt 437, km 1,5, in FR Heinersbrück mit 12 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 112 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Foto.
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.2 BKat
Formular Zeugenvernehmung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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