Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Osnabrück, auf der BAB 1, RF Münster, bei km 222,228, im Abschnitt 30-0.309 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 103 km/h, bei erlaubten 80 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Osnabrück
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