Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 17.12.2015 in der Gemeinde Bremen, auf der BAB 1, km 104,4, Spur 3, FR Hamburg, außerhalb geschlossener Ortschaften um 45 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Messgerät Traffistar S 330 165 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular: Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit

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