Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften am 28.03.2016 in Remscheid, auf der BAB 1, km 381.603, RF Köln um 21 km/h, bei zulässigen 100 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet. Festgestellt wurden 121 km/h. Beweismittel: Poliscan Speed, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadt Remscheid
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