Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 103 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

“Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”