Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Abschnitt 81, km 0,0, Tangente von BAB 12 zur BAB 10, in FR AK Schönefelder Kreuz  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 80 km/h, 114 km/h mit Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 34 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee Vordruck Anhörung

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