Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei 34,5, Baustelle, in FR AS Freienbrink die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 102 km/h bei zulässigen 80 km/h mit Einseitensensor mit Beweisfoto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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