Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 139,6, in FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit am 01.07.2016 überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 151 km/h bei zulässigen 120 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 31 km/h und führte zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Euskirchen
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