Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 14.04.2016 auf der BAB 10, km 147,85, zw. AD Werder und AD Havelland, in FR Havelland außerhalb geschlossener Ortschaften um 68 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden mit Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed sowie Beweisfoto 188 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.9 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular: Zeugenfragebogen

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