Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, bei km 155,5, in FR Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 136 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit 120 km/h, um 16 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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