Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 168, in FR Prenzlau  die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 82 km/h mit Lasermessung mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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