Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 171,0, in FR Frankfurt O., Prenzlau mit 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen und mit Bußgeld von 70,00 € geahndet. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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