Mit 40 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf der BAB 10, bei km 79,3, FR AD Nuthetal außerhalb geschlossener Ortschaften gemessen worden. Beweismittel: Radarmessung mit PoliScan mit Foto ergab 120 Km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerfeststellung / Zeugenfragebogen

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