Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 141 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor und Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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