Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, bei km 84, in Richtung AD Nuthetal die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 23 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 103 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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