Auf der BAB 10, bei km 84,0, in Richtung AD Nuthetal wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 52 km/h überschritten. Die Lasermessung mit PoliScan Speed ergab 132 km/h, bei zulässigen 80 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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