Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 10, km 167,55, in Richtung Frankfurt/Oder wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 157 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h, um 37 km/h festgestellt. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.6 BKat

Formular Zeugenvernehmung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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