Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, km 91,5 in Richtung AD Nuthetal ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 138 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 18 km/h. Beweismittel: Lasermessung, PoliScan Speed, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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