Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Tangente B 5, BAB 10, AS Spandau in FR AD Werder die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 240 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Die Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto ergab 84 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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