Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 37,4, zwischen AS Britz u. Werbellin, in FR Berlin mit 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung mit Einseitensensor mit Beweisfoto ergab 110 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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