Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 38.7, Notrufsäule in FR Prenzlau begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 19 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Beweisfoto 139 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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