Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 66,8, in FR Berlin die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 116 km/h durch Lasermessung mit PoliScan mit Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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