Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit,außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 72.2, Brückenbauwerk, in FR Prenzlau / Polen mit 28 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 128 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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