Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 72,2, Abfahrt Warnitz, FR Uckermarkkreuz / Stettin begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 154 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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