Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 11, bei km 77,8, Brücke vor Abfahrt Gramzow, FR Kreuz Uckermark / Stettin die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung durch Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 41 km/h, bei erlaubten 120 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 161 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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