Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 113, km 3,6, in FR AK Schönefelder Kreuz begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lasermessung mit Messgerät PoliScan Speed mit Beweisfoto 150 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung
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