Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 113, km 8,5, in FR Berlin mit 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat
Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogenbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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