Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 111,3, in FR AS Ortrand die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 100 km/h, 131 km/h mit Lasermessung, Beweisfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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