Auf der BAB 13, bei km 60,59, in FR AS Lübbenau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 25 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasermessung mit PoliScan Speed mit Beweisfoto 145 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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