Auf der BAB 13, in Höhe km 23,6, in FR AS Groß Köris wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Einseitensensor mit Beweisfoto 79 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Anhörung
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