Bei einer Geschwindigkeitsmessung auf der BAB 13, km 150,8, Gem. Radeburg, Fahrtrichtung Dresden – Berlin wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 142 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessanlage Einseitensensor, dokumentierte die Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h mit Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landesdirektion Sachsen übersandt.
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