Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, km 7,81, in FR Dresden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung, mit PoliScan Speed mit Beweisfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 35 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 135 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen

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