Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 14, Höhe Brücke Fahrbinde, bei km 3,047, in Ri. Kreuz Schwerin ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 152 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan FM1
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandt.
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