Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde die zulässige Geschwindigkeit auf der BAB 14, Höhe Brücke Fahrbinde, bei km 3,047, in Ri. Kreuz Schwerin  überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM1 ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 28 km/h, bei erlaubten 130 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 158 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Vordruck Anhörung im Bußgeldverfahren

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