Bei einer Geschwindigkeit von 154 km/h wurde der erforderliche Abstand von 64,10 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, Höhe km 180,450, Halle Lk. Salzlandkreis, Gem. Biere nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Abstandsmessung, Video-Band-Aufzeichnung mit Frontfoto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.7.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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