Bei einer Geschwindigkeit von 117 km/h wurde der erforderliche Abstand von 48,70 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, km 112,65, Magdeburg, Landsberg Stadt/Peißen nicht eingehalten. Der Abstand betrug 16,00 m und damit weniger als 3/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung mit Frontfoto festgestellt
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 12.6.3 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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