Bei einer Geschwindigkeit von 121 km/h wurde der erforderliche Abstand von 50,40 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, km 180.450, Richtungsfahrbahn Halle, Landkreis SLK/Gemeinde Biere nicht eingehalten.
Der Abstand betrug 26,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde durch Abstandsmessung und Videobandaufzeichnung mit Frontfoto festgestellt.
Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.6.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Anhörung zum Bußgeldverfahren
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