Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h wurde der erforderliche Abstand von 41,60 m zum vorausfahrenden Fahrzeug auf der BAB 14, km 180,450, Richtungsfahrbahn Halle, Landkreis SLK / Gemeinde Biere nicht eingehalten. Der Abstand betrug 21,00 m und damit weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Der Abstandsverstoß wurde mit Video-Band-Aufzeichnung, VKS 3.2 3 D Messung mit Frontfoto festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 4 Abs. 1, § 49 StVO, § 24 StVG, 12.5.1 BKat

Bearbeitende Dienststelle:Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg übersandte Zeugenfragebogen

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