Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte auf der BAB 14, zw. AK Wismar u. AS Jesendorf, Brückenbauwerk 2155/513, Ri. Jesendorf. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 81 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Lichtmessverfahren mit Foto 181 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandte Vordruck Anhörung

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