Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 14, zw. LG Brandenburg und der BAB 24, im Bereich von km 353,7 die Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 24 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h. Mit Lichtmessverfahren wurden 84 km/h festgestellt.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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