Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, bei km 24,1, in Richtung Cottbus zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 140 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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