Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 03.06.2016 auf der BAB 15, km 7,93, FR AS Vetschau, außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung ergab 111 km/h, Beweismittel: Beweisfoto, Einseitensensor, ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular: Zeugenfragebogen
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