Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde am 03.06.2016 auf der BAB 15, km 7,93, FR AS Vetschau, außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die Messung ergab 111 km/h, Beweismittel: Beweisfoto, Einseitensensor, ES3.0

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular: Zeugenfragebogen

Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.