Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 15, in Höhe km 4,5, in FR AS Vetschau begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Einseitensensor 81 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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