Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, Baustelle, bei km 38,5, i. R. Rostock 26 km/h, bei zulässigen 40 km/h wurde Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet . Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messgerät PoliScan Speed, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

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MUSTER 11