Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, km 37,900 -38,150, Ri. Rostock die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 46 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Die Messung mit PoliScan FM1 ergab 86 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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