Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 2, bei km 155,810, Fahrtrichtung Dortmund mit 47 km/h, bei zulässigen 130 km/h festgestellt. Die Überwachungsanlage TraffiStar S 330 dokumentierte mit Tatfoto 177 km/h.
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
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